Deshalb brauchen Lehrer.Innen einen Erste Hilfe Kurs

-Damit Du Dich überhaupt erst über das Regierungspräsidium bewerben kannst. Er ist verpflichtend zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst.

-Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre, vor Beginn des Referendariats, sein.

-Durch den erste Hilfe Kurs kannst Du Deiner „Amtspflicht“ und Fürsorgepflicht, gegenüber Schüler.Innen und deinem Kollegium, nachkommen.

Rechtliches

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